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Wer kann die Petition unterschreiben?
Alle Menschen in Deutschland haben nach dem Grundgesetz das Recht, Petitionen an den Bundestag zu richten und zu unterstützen (Art. 17 GG). Das heißt, auch Menschen mit einer anderen Staatsbürgerschaft, die in Deutschland leben, können die Petition unterschreiben. Es gibt ebenso keine Altersgrenze für die Teilnahme an einer Petition. Wir wollen, dass alle Menschen, die […]
Bis wann müssen die Unterschriften abgegeben werden?
Die Mitzeichnungsfrist endet am 9. Juli 2024. Auch nach dem Ende dieser Frist können Unterschriftenlisten eingereicht werden. Bitte schicke die ausgefüllten Unterschriftenlisten an folgende Adresse: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 11011 Berlin
Kann ich die Unterschriftenlisten auch einscannen und per E-Mail verschicken?
Nein, das funktioniert nicht und würde dazu führen, dass die Unterschriften nicht zählen. Alle Unterschriftenlisten müssen als Original beim Petitionsausschuss des Bundestages per Post eingereicht werden. An folgende Adresse müssen die ausgefüllten Unterschriftenlisten per Post verschickt werden: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 11011 Berlin
Kann ich die Unterschriftenlisten auch per Fax einreichen?
Nein, das funktioniert nicht und würde dazu führen, dass die Unterschriften nicht zählen. Alle Unterschriftenlisten müssen als Original beim Petitionsausschuss des Bundestages per Post eingereicht werden. An folgende Adresse müssen die ausgefüllten Unterschriftenlisten per Post verschickt werden: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 11011 Berlin
Kann ich auch eine Liste einreichen, auf der nur 5 Personen unterschrieben haben?
Auch Vordrucke, auf denen weniger als 10 Personen unterschrieben haben, können eingereicht werden. Wir freuen uns natürlich über jede vollständige Liste, aber bevor die gesammelten Unterschriften liegen bleiben, reiche sie lieber ein.
Einige Personen haben beim Unterzeichnen ihre Postleitzahl vergessen. Ist das schlimm?
Wichtig ist, dass bei allen Eintragungen eine ladungsfähige Adresse und eine Unterschrift ersichtlich ist. Sollten Angaben wie die PLZ fehlen, können diese nachgetragen werden. Auch die Abkürzung von Ortsnamen oder Ortsteilen oder das Verwenden von Unterführungszeichen in einer Spalte sind kein Problem. Auf keinen Fall dürfen jedoch vergessene Unterschriften nachträglich ergänzt werden.