Einige Personen haben beim Unterzeichnen ihre Postleitzahl vergessen. Ist das schlimm?

Wichtig ist, dass bei allen Eintragungen eine ladungsfähige Adresse und eine Unterschrift ersichtlich ist. Sollten Angaben wie die PLZ fehlen, können diese nachgetragen werden. Auch die Abkürzung von Ortsnamen oder Ortsteilen oder das Verwenden von Unterführungszeichen in einer Spalte sind kein Problem. Auf keinen Fall dürfen jedoch vergessene Unterschriften nachträglich ergänzt werden.

×