Wer kann die Petition unterschreiben?

Alle Menschen in Deutschland haben nach dem Grundgesetz das Recht, Petitionen an den Bundestag zu richten und zu unterstützen (Art. 17 GG). Das heißt, auch Menschen mit einer anderen Staatsbürgerschaft, die in Deutschland leben, können die Petition unterschreiben.

Es gibt ebenso keine Altersgrenze für die Teilnahme an einer Petition. Wir wollen, dass alle Menschen, die ihre eigene Unterschrift setzen können und unsere Forderungen für gut befinden, auch unterschreiben. Das heißt, dass keine Unterschriften der Kleinsten möglich sind. Stattdessen können aber zum Beispiel minderjährige Schülerpraktikantinnen und Schülerpraktikanten unterschreiben.

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